Was ist zu tun, wenn man ein hilfsbedürftiges Wildtier mitgenommen hat?
Darf man das überhaupt?
Die Tierschutz-Juristin Barbara Felde informiert in ihrem Vortrag am 9. Juni 2018 um 14.30 Uhr im Pfotencafé des Tierheims Alsfeld über rechtliche und praktische Hürden, die zu überwinden sind, wenn einem kranken, verletzten oder verwaisten Wildtier geholfen werden soll. Denn dies ist nicht ganz so einfach, wie man sich das oft vorstellt. Ohne konkretes Wissen über diese Tiere kann man Tieren – auch Wildtieren – oft schaden, auch wenn man es gut meint und ihnen helfen will.
Die Voraussetzungen für die Aufnahme von Wildtieren zur Gesundpflege und zur Aufzucht, vielleicht sogar als „Wildtierauffangstation“, sollen in diesem Vortrag dargestellt werden.
Barbara Felde ist Rechtsreferentin beim Hessischen Umweltministerium. Sie hat im Tierschutzrecht promoviert und hat seit Jahren Erfahrung mit der Aufzucht und Auswilderung heimischer Wildtiere. Rechtlich setzt sie sich für den Tierschutz in der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. ein.